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Füllen Sie die Rechnung oben aus, sehen Sie jede Änderung sofort und laden Sie ein sauberes PDF herunter. Ohne Konto, ohne Wasserzeichen – und nichts, was Sie eingeben, verlässt Ihren Browser.
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In Worten
Keine Anmeldung, kein Upload. Ihre Dokumente werden in Ihrem eigenen Browser gespeichert.
Tab schließen, morgen wiederkommen: Ihre Arbeit ist noch da – mit vollständigem Verlauf.
Scharfe, durchsuchbare PDF-Dateien, die gut drucken – in A4 oder US Letter.
Ihre Daten, Ihr Logo, Steuer- und Bankangaben werden in die nächste Rechnung übernommen.
Die Rechnung oben ist bereits mit sinnvollen Voreinstellungen angelegt. Gehen Sie sie einfach von oben nach unten durch – Vorschau und Summen aktualisieren sich bei jeder Eingabe.
Eine ausführlichere Anleitung mit Beispielen finden Sie in unserem Artikel How to make an invoice (Englisch).
Damit Ihr Kunde die Vorsteuer abziehen kann und die Rechnung beim Finanzamt Bestand hat, muss eine Rechnung in Deutschland bestimmte Angaben enthalten. Die wichtigsten – und wo Sie sie in KeenInvoice eintragen:
| Pflichtangabe | So geht es in KeenInvoice |
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| Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers | Ihre Absenderangaben oben auf der Rechnung |
| Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers | Feld „Rechnung an“ |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | In Ihre Absenderangaben schreiben, z. B. „USt-IdNr.: DE123456789“ – oder mit „Feld hinzufügen“ als eigene Zeile |
| Ausstellungsdatum | „Rechnungsdatum“, voreingestellt auf heute |
| Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer | Wird automatisch vergeben und bei jeder neuen Rechnung hochgezählt |
| Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung | Positionen mit eindeutiger Beschreibung und Menge |
| Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung | Feld „Leistungsdatum“ – auf deutschen Rechnungen bereits vorhanden |
| Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt | Steuer „Pro Zeile“: Die Nettobeträge werden je Steuersatz getrennt ausgewiesen |
| Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung | Erscheint in der Summenübersicht; Hinweise auf Steuerbefreiungen fügen Sie als Textbaustein ein |
Verkaufen Sie etwa Bücher (7 %) und Zubehör (19 %) auf einer Rechnung, stellen Sie die Steuer auf „Pro Zeile“ und tragen Sie den Satz je Position ein. Die Rechnung weist dann Nettobetrag und Umsatzsteuer für jeden Steuersatz getrennt aus.
In Sonderfällen kommen weitere Angaben hinzu, zum Beispiel im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen wie Skonto, der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ beim Reverse-Charge-Verfahren oder die USt-IdNr. Ihres Kunden bei Leistungen in andere EU-Staaten. Haben Sie am Tag der Rechnung geliefert, genügt der Textbaustein „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.“
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus – auch nicht mit 0 %. Seit 2025 gilt die Regelung, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
So geht es: Stellen Sie die Steuer auf „Keine“ und fügen Sie unter „Hinweise“ über „Textbaustein einfügen“ den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ein. Beide Einstellungen werden in Ihre nächsten Rechnungen übernommen. Alle anderen Pflichtangaben – Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Ihre Steuernummer – gehören trotzdem auf die Rechnung.
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) genügen weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz – eine Rechnungsnummer und die Anschrift des Kunden sind dann nicht vorgeschrieben.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen zwischen Unternehmen weiterhin auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF verschickt werden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € haben dafür bis Ende 2027 Zeit. Danach ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich Pflicht.
Wichtig: Ein PDF ist keine E-Rechnung in diesem Sinne. Gemeint ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der europäischen Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. KeenInvoice erstellt PDF-Rechnungen, keine E-Rechnungen. Dafür sind sie gut geeignet:
Die Regeln haben Ausnahmen und Feinheiten. Klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen und welches Format Ihre Kunden erwarten.
KeenInvoice funktioniert auch für Österreich und die Schweiz: Währung und Steuersätze sind frei wählbar. In Österreich beträgt der Normalsteuersatz 20 % (ermäßigt 10 % bzw. 13 %); die Rechnungsmerkmale regelt § 11 UStG, und statt von der USt-IdNr. spricht man von der UID-Nummer.
In der Schweiz rechnen Sie in CHF mit 8,1 % MWST (reduziert 2,6 %, Beherbergung 3,8 %) und geben Ihre UID mit dem Zusatz „MWST“ an. Den Namen der Steuer legen Sie selbst fest – etwa „MwSt.“ oder „MWST“ statt „USt.“. Beträge werden in der Schreibweise der Dokumentsprache formatiert, also zum Beispiel 1.234,50 €.
Eine Rechnungsvorlage in Word oder Excel funktioniert – aber Sie rechnen selbst, merken sich die letzte Rechnungsnummer und speichern für jeden Kunden eine neue Kopie. Hier ist das Formular die Vorlage: Zeilensummen, Umsatzsteuer, Rabatte und offener Betrag berechnen sich von selbst, die Nummer zählt weiter, und alle Rechnungen stehen in einer Liste.
Passen Sie die Rechnung an Ihr Unternehmen an: Wählen Sie eines von vier Designs – Klassisch, Modern, Minimal oder Japanisch –, eine beliebige Akzentfarbe und A4 oder US Letter. Jede Beschriftung ist änderbar, aus „Menge“ wird so zum Beispiel „Stunden“. Die Sprache des Dokuments (Deutsch, Englisch, Spanisch oder Japanisch) ist unabhängig von der Sprache dieser Website – praktisch für Kunden im Ausland. Auf Wunsch steht der Betrag zusätzlich in Worten auf der Rechnung.
Sie brauchen etwas anderes als eine Rechnung? Bestätigen Sie eine Zahlung mit einer Quittung, nennen Sie Ihren Preis vorab in einem Angebot oder Kostenvoranschlag, stellen Sie bei Vorkasse eine Proformarechnung aus, oder korrigieren Sie eine versendete Rechnung mit einer Rechnungskorrektur.
KeenInvoice läuft vollständig in Ihrem Browser. Kundennamen, Preise und Bankdaten werden im Speicher Ihres Browsers abgelegt und nie auf einen Server hochgeladen; auch das PDF entsteht auf Ihrem Gerät. Details lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Jede Rechnung wird beim Tippen gespeichert – Sie können den Tab schließen und später weitermachen. Mit Neu beginnen Sie die nächste: Ihre Absenderangaben, Logo, Währung, Steuereinstellungen, Bankverbindung und Design werden übernommen, und die Nummer zählt weiter (aus RE-0009 wird RE-0010). Das voreingestellte Präfix INV- können Sie jederzeit ändern, etwa in RE- oder RE-2026-.
Alles, was Sie erstellen, finden Sie unter Meine Dokumente. Dort können Sie suchen, Rechnungen als versendet, bezahlt oder überfällig markieren, eine alte Rechnung als Vorlage duplizieren oder eine CSV-Datei für Ihre Buchhaltung exportieren. Da nichts in der Cloud liegt, löscht das Leeren der Browserdaten auch Ihre Rechnungen – exportieren Sie deshalb regelmäßig ein Backup und bewahren Sie es sicher auf.
Ja. Es gibt kein Bezahlmodell, keine Anmeldung und kein Wasserzeichen im PDF, und Sie können so viele Rechnungen schreiben, wie Sie möchten.
Nein. Es gibt nichts, wofür Sie sich registrieren müssten. Ihre Rechnungen werden in Ihrem Browser gespeichert und sind noch da, wenn Sie wiederkommen.
Ausschließlich in Ihrem Browser, auf Ihrem Gerät. Nichts, was Sie eingeben, wird hochgeladen; wir sehen weder Ihre Rechnungen noch die Daten Ihrer Kunden. Im Sinne der DSGVO geben Sie die Kundendaten also an niemanden weiter. Mehr in der Datenschutzerklärung.
Öffnen Sie Meine Dokumente, exportieren Sie ein Backup und importieren Sie die Datei im Browser des anderen Geräts. Machen Sie das auch, bevor Sie Ihre Browserdaten löschen – sonst sind die Rechnungen weg.
Ja. Laden Sie ein PNG, JPG oder SVG hoch; es erscheint im Kopf der Rechnung und wird in jede neue Rechnung übernommen.
Stellen Sie die Steuer auf „Keine“ und fügen Sie per Textbaustein den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ein. Die übrigen Pflichtangaben wie Rechnungsnummer und Leistungsdatum brauchen Sie trotzdem.
Stellen Sie die Steuer auf „Keine“ und fügen Sie den Textbaustein „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge).“ ein. Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten gehören Ihre USt-IdNr. und die Ihres Kunden auf die Rechnung – die des Kunden zum Beispiel als eigenes Feld.
Jede Nummer muss einmalig und fortlaufend sein. KeenInvoice zählt automatisch weiter; voreingestellt ist das Präfix INV-, das Sie zum Beispiel in RE-2026-001 ändern können – die nächste Rechnung erhält dann RE-2026-002. Getrennte Nummernkreise, etwa pro Jahr, sind erlaubt.
Nein. KeenInvoice erstellt PDF-Rechnungen. Diese eignen sich für Privatkunden, Kunden im Ausland und für B2B-Rechnungen, solange PDF in der Übergangszeit noch zulässig ist. Wenn Sie E-Rechnungen ausstellen müssen, brauchen Sie eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.
Ja. Der Rechnungsgenerator funktioniert im mobilen Browser, und das PDF wird auf Ihr Handy heruntergeladen, sodass Sie es per E-Mail oder Messenger verschicken können.