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Schicken Sie Ihrem Käufer vor dem Versand oder vor der Zahlung eine genaue, bepreiste Proformarechnung. Füllen Sie das Formular oben aus und laden Sie ein PDF herunter.
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Keine Anmeldung, kein Upload. Ihre Dokumente werden in Ihrem eigenen Browser gespeichert.
Tab schließen, morgen wiederkommen: Ihre Arbeit ist noch da – mit vollständigem Verlauf.
Scharfe, durchsuchbare PDF-Dateien, die gut drucken – in A4 oder US Letter.
Ihre Daten, Ihr Logo, Steuer- und Bankangaben werden in die nächste Rechnung übernommen.
Eine Proformarechnung ist eine vorläufige Rechnung: Sie zeigt dem Käufer genau, was er erhält und was es kostet – noch bevor das Geschäft abgeschlossen ist. Sie sieht aus wie eine Rechnung, ist aber keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie begründet keine Zahlungsforderung, berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug und wird in Ihrer Buchhaltung nicht als Umsatz gebucht.
Üblich ist sie bei Vorkasse, im Außenhandel und gegenüber dem Zoll: Käufer nutzen sie, um eine Vorauszahlung freizugeben, ein Akkreditiv zu eröffnen oder eine Einfuhrgenehmigung zu beantragen. Bei Sendungen ohne Verkauf – etwa Muster, Ersatzteile oder Ware zur Reparatur – dient sie oft als Wertangabe für die Zollabfertigung.
Kennzeichnen Sie das Dokument deutlich als Proformarechnung – KeenInvoice tut das im Titel automatisch –, damit es nicht mit einer echten Rechnung verwechselt wird. Ist die Ware versandt oder der Verkauf abgeschlossen, stellen Sie eine reguläre Rechnung mit eigener Rechnungsnummer aus.
Zollagenten, Spediteure und Banken brauchen oft mehr als eine Inlandsrechnung zeigt. Ergänzen Sie diese Angaben als eigene Felder oder in den Hinweisen:
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Ware. Klären Sie Details vor dem Versand mit Ihrem Spediteur oder Zollagenten.
| Proformarechnung | Handelsrechnung | |
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| Wann | Vor Versand oder Zahlung | Bei Versand oder Abschluss des Verkaufs |
| Zweck | Konditionen nennen, Vorkasse oder Genehmigungen ermöglichen | Ware abrechnen und verzollen |
| Zahlungsforderung | Nein, allenfalls Bitte um Vorkasse | Ja |
| In der Buchhaltung | Kein Umsatz | Wird als Umsatz gebucht |
| Vorsteuerabzug | Nein | Ja, wenn alle Pflichtangaben enthalten sind |
Für die endgültige Abrechnung nutzen Sie die Rechnungsvorlage – Ihre Firmenangaben sind dort bereits ausgefüllt. Braucht der Käufer nur einen Preis zur Freigabe, genügt oft ein Angebot.
Nicht wie eine Rechnung. Sie gibt die geplanten Konditionen nach Treu und Glauben wieder; bis zum Abschluss des Geschäfts können sich Details noch ändern.
Nein. Eine Proformarechnung ist keine Rechnung im Sinne des UStG. Der Vorsteuerabzug ist erst mit der endgültigen Rechnung möglich.
Nein, sie wird nicht als Umsatz gebucht. Gebucht wird erst die endgültige Rechnung – und eine erhaltene Vorauszahlung, wenn das Geld eingeht.
Nutzen Sie einen eigenen Nummernkreis, voreingestellt ist PF-0001. So bleiben Ihre Rechnungsnummern fortlaufend und lückenlos.
Bei Sendungen ohne Verkauf, etwa Mustern oder Reparaturware, wird sie oft akzeptiert. Für reguläre Verkäufe verlangt der Zoll meist eine Handelsrechnung; fragen Sie Ihren Spediteur oder Zollagenten.
In der mit dem Käufer vereinbarten Währung. Jede Währung ist möglich, und die Beträge werden passend zur Dokumentsprache formatiert.
Ein Angebot nennt einen Preis. Eine Proformarechnung bestätigt die Konditionen einer Bestellung, die der Käufer aufgeben will – in Rechnungsform, für Zahlung oder Papiere.