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In Worten
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Geben Sie Ihrem Kunden vor Arbeitsbeginn eine klare Vorstellung von den Kosten. Schlüsseln Sie Arbeitszeit und Material auf, legen Sie fest, wie lange der Kostenvoranschlag gilt, und laden Sie ein PDF herunter.
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In Worten
Keine Anmeldung, kein Upload. Ihre Dokumente werden in Ihrem eigenen Browser gespeichert.
Tab schließen, morgen wiederkommen: Ihre Arbeit ist noch da – mit vollständigem Verlauf.
Scharfe, durchsuchbare PDF-Dateien, die gut drucken – in A4 oder US Letter.
Ihre Daten, Ihr Logo, Steuer- und Bankangaben werden in die nächste Rechnung übernommen.
Beide kommen vor dem Auftrag, versprechen aber Unterschiedliches:
| Kostenvoranschlag | Angebot | |
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| Verbindlichkeit | Unverbindliche, fachkundige Schätzung | Verbindlicher Preis |
| Endabrechnung | Darf abweichen, aber nicht wesentlich | Entspricht dem Angebot, solange sich der Umfang nicht ändert |
| Typisch für | Reparaturen, Renovierung, Kfz-Werkstatt, Handwerk mit Unwägbarkeiten | Klar umrissene Leistungen |
Sind Sie sich beim Umfang sicher und wollen einen festen Preis zusagen, nutzen Sie stattdessen die Angebotsvorlage. Ein Kostenvoranschlag, für dessen Richtigkeit Sie ausdrücklich garantieren, wirkt im Ergebnis wie ein Festpreis.
Das regelt § 649 BGB: Zeigt sich, dass die Arbeit nur mit einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags möglich ist, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann den Vertrag dann kündigen und schuldet nur die bis dahin erbrachte Leistung.
Was „wesentlich“ ist, legt das Gesetz nicht fest. Als Faustregel werden oft 15 bis 20 % genannt; Gerichte entscheiden im Einzelfall aber auch strenger oder großzügiger. Melden Sie Mehrkosten deshalb früh und schriftlich – und erstellen Sie bei größeren Änderungen einen neuen Kostenvoranschlag, indem Sie den alten unter Meine Dokumente duplizieren.
Im Zweifel nicht: Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten. Wenn Sie für aufwendige Kostenvoranschläge – etwa mit Vor-Ort-Termin oder Fehlersuche – Geld verlangen möchten, vereinbaren Sie das vorher ausdrücklich mit dem Kunden.
Ist der Auftrag erledigt, öffnen Sie Meine Dokumente und wählen beim Kostenvoranschlag In Rechnung umwandeln. Kunde und Positionen werden in eine neue Rechnung übernommen; Sie passen nur noch die tatsächlichen Mengen an und ergänzen das Leistungsdatum.
Kostenvoranschläge werden beim Tippen in Ihrem Browser gespeichert, nichts wird hochgeladen. Positionen, die Sie oft verwenden – etwa Ihre üblichen Stundensätze –, werden beim nächsten Mal vorgeschlagen.
Ja. Kein Konto, kein Wasserzeichen, keine Begrenzung.
In der Regel nicht – er ist eine Schätzung. Wesentlich überschreiten dürfen Sie ihn aber nur, wenn Sie den Kunden rechtzeitig informieren; der kann den Auftrag dann kündigen (§ 649 BGB).
Eine feste Grenze gibt es nicht. Als Faustregel gelten oft 15 bis 20 %; im Einzelfall kann ein Gericht auch anders entscheiden. Informieren Sie Ihren Kunden lieber zu früh als zu spät.
Legen Sie getrennte Positionen an, etwa „Arbeitszeit – …“ und „Material – …“. Die Spaltenbeschriftungen lassen sich ändern, zum Beispiel „Menge“ in „Std.“.
Ja. Das PDF enthält eine Zeile „Angenommen von (Name, Unterschrift)“ mit Datum.
Ja. Wählen Sie unter Meine Dokumente In Rechnung umwandeln, und es entsteht eine neue Rechnung mit allen Positionen.