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Halten Sie Ihren Preis schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt. Füllen Sie das Angebot oben aus, legen Sie fest, wie lange es gilt, und laden Sie ein PDF herunter, das Ihr Kunde unterschreiben kann.
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In Worten
Keine Anmeldung, kein Upload. Ihre Dokumente werden in Ihrem eigenen Browser gespeichert.
Tab schließen, morgen wiederkommen: Ihre Arbeit ist noch da – mit vollständigem Verlauf.
Scharfe, durchsuchbare PDF-Dateien, die gut drucken – in A4 oder US Letter.
Ihre Daten, Ihr Logo, Steuer- und Bankangaben werden in die nächste Rechnung übernommen.
Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher, nennen Sie Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Aktivieren Sie dafür „Preise inkl. Steuer“ – KeenInvoice weist die enthaltene Steuer dann gesondert aus.
Wer ein Angebot abgibt, ist grundsätzlich daran gebunden (§ 145 BGB). Setzen Sie eine Frist, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Ohne Frist gilt ein schriftliches Angebot nur so lange, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB) – eine unscharfe Grenze, die oft zu Streit führt.
Tragen Sie deshalb unter „Gültig bis“ ein klares Datum ein. Wenn Sie sich gar nicht binden möchten, kennzeichnen Sie das Angebot in den Bedingungen als „freibleibend“ oder „unverbindlich“.
| Angebot | Kostenvoranschlag | Rechnung | |
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| Zweck | Verbindlicher Preis | Unverbindliche Kostenschätzung | Zahlungsaufforderung |
| Darf der Preis abweichen? | Nur nach Absprache | Ja, aber nicht wesentlich | Nein, es ist der Endbetrag |
| Wann | Vor dem Auftrag | Vor dem Auftrag | Nach der Leistung |
| Vom Kunden unterschrieben | Häufig | Manchmal | Nein |
Können Sie den Preis noch nicht sicher festlegen, erstellen Sie einen Kostenvoranschlag. Braucht Ihr Kunde ein rechnungsähnliches Dokument für Vorkasse oder Zoll, ist eine Proformarechnung das Richtige.
Sagt der Kunde zu, müssen Sie nichts neu eintippen. Öffnen Sie Meine Dokumente, suchen Sie das Angebot und wählen Sie In Rechnung umwandeln. Kunde und Positionen werden in eine neue Rechnung mit eigener Rechnungsnummer übernommen – Sie ergänzen nur noch Leistungsdatum und eventuelle Änderungen.
Angebote werden wie Rechnungen beim Tippen in Ihrem Browser gespeichert, und nichts wird hochgeladen. Für eine Kopie auf einem anderen Gerät exportieren Sie ein Backup unter Meine Dokumente.
Ja. Keine Anmeldung, kein Wasserzeichen und keine Begrenzung der Anzahl.
Grundsätzlich ja: Nach § 145 BGB sind Sie an Ihr Angebot gebunden, bis die Frist abläuft – es sei denn, Sie haben es ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet. Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zustande.
Das legen Sie selbst fest; 14 oder 30 Tage sind üblich. Wählen Sie eine kürzere Frist, wenn sich Ihre Material- oder Einkaufspreise oft ändern.
Ja. Das PDF endet mit der Zeile „Angenommen von (Name, Unterschrift)“ und einem Datum. Ihr Kunde kann es ausdrucken und unterschreiben oder digital in einer PDF-App signieren.
Wählen Sie unter Meine Dokumente beim Angebot In Rechnung umwandeln. Es entsteht eine neue Rechnung mit allen Positionen.
Bei größeren Aufträgen ist das üblich. Nennen Sie Betrag oder Prozentsatz und Fälligkeit in den Bedingungen und stellen Sie die Anzahlung nach der Annahme mit einer eigenen Rechnung in Rechnung.
Ein Angebot nennt einen verbindlichen Preis. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, die nicht wesentlich überschritten werden darf, ohne dass Sie den Kunden informieren.